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@ meinklavier.art
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
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Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Unterrichtsleistungen am Klavier oder anderen Musikinstrumenten. Seitens der Lehrkraft wird die zeitliche Durchführung des Unterrichts geschuldet, der Schüler/in schuldet das vertraglich vereinbarte Honorar, pünktliches Erscheinen und das selbstständige Üben zwischen den Unterrichtseinheiten. -
Unterrichtseinheiten
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Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer.
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Bei Zeitverträgen wird jede Woche eine Unterrichtseinheit an einem fest vereinbarten Termin erteilt. Es können vertraglich mehr als eine Einheit pro Woche vereinbart werden. Während der Schulferien des Landes Berlin und an gesetzlichen Feiertagen entfällt der Unterricht. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.
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Der Unterrichtsort wird vertraglich festgelegt. Abweichend von dieser Vereinbarung kann die Lehrkraft die Erbringung des Unterrichts als Online-Unterricht aus folgenden Gründen festlegen: höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gesetzliche Vorschrift insbesondere des Gesundheitsschutzes. Im Falle von Online-Unterricht trägt jede Vertragspartei die eigenen Kosten für die notwendige Technik und die Online-Übertragung. Fällt Online-Unterricht aus technischen Gründen kurzfristig aus, erteilt die Lehrkraft keinen Ersatz.
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Unterrichtsausfall
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Verhinderung der Lehrkraft
Bei Verhinderung der Lehrkraft vereinbaren die Vertragsparteien grundsätzlich einen Ersatztermin. Sollte dieser nicht zustande kommen, erstattet die Lehrkraft die anteilige Gebühr, sofern die garantierten 18 Unterrichtseinheiten im sechsmonatigen Semester/Schulhalbjahr nicht erreicht werden und bei fortbestehendem Vertragsverhältnis auch nicht im folgenden Semester/Schulhalbjahr nachgeholt werden können. -
Verhinderung des Schülers
Erscheint ein Schüler oder eine Schülerin nicht zum Unterricht, wird die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt. Es besteht die Pflicht, die Lehrkraft unaufgefordert und UNVERZÜGLICH über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht).Der Entgeltanspruch bleibt bestehen. -
Verhinderung wegen Erkrankung
Bei einer Erkrankung ab drei Wochen ruht die Entgeltpflicht, wenn wegen der Erkrankung des Schülers/ der Schülerin kein Unterricht erteilt werden kann. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Fällt der Unterricht durch Gründe aus, die die Musikschule zu vertreten hat, werden die Unterrichtseinheiten durch den Musiklehrer oder einem Vertreter nachgeholt. Wenn zwei angebotene Nachholtermine für die Unterrichtseinheit vom Schüler nicht wahrgenommen werden können, wird das auf die Unterrichtseinheit entfallende Entgelt nicht erstattet.
Der/die Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine Ansteckungsgefahr besteht.
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Laufzeit und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres im Land Berlin zulässig. Als Ablaufdatum des Schulhalbjahres gilt der letzte Kalendertag vor dem ersten Unterrichtstag des folgenden Schulhalbjahres. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. -
Zahlungsmodalitäten
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Wird keine abweichende Regelung vertraglich festgelegt, hat der/die Schüler/in das geschuldete Honorar monatlich ohne Abzüge im voraus unbar auf das von der Lehrkraft mitgeteilte Konto zu entrichten. Fristgerechte Zahlungen gehen bis zu 5.Kalendertag des jeweiligen Monats ein. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.
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Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann die Lehrkraft den Unterricht ersatzlos aussetzen. Dies befreit den/die Schüler/in nicht von der Zahlungspflicht. Die Lehrkraft wird den/die Schüler bei einem festgestellten Zahlungsverzug geeignet mahnen. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht.
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Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird die Lehrkraft monatlich Mahnungen versenden, für die jeweils eine Mahngebühr von 10 Euro als vereinbart gilt.
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Aufsichtspflicht, Haftung
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Für den Verlust oder die Beschädigung in den Unterricht mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Die Lehrkraft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft gilt nur während des unmittelbaren Unterrichts bei Abwesenheit einer anderen Aufsichtsperson. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Schülern bzw. deren begleitende Aufsichtspersonen haben die Lehrkraft unaufgefordert vor dem Unterricht von gesundheitlichen Beeinträchtigungen des/der Schülers/in und über anzuwendende Notfallmaßnahmen zu unterrichten. Die Lehrkraft kann die Durchführung des Unterrichts bei schwerwiegenden Gesundheitsrisiken ablehnen. Es besteht keine Unfallversicherung für den Schüler.
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Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder begleitende Personen an Räumlichkeiten, Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Schüler/in selbst oder bei Minderjährigen seine den Vertrag unterschreibenden gesetzlichen Vertreter.
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Persönlichkeitsrechte
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Schüler/in bzw. Vertragspartner erklären sich mit nachfolgender Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden, dass von den Aufführungen oder Darbietungen des/der Schüler/in Ton- und/oder Bildtonaufnahmen erstellt und diese ohne weiteren Vergütungsanspruch in Broschüren, im Radio, Fernsehen, im Internet oder auch in anderen Medien veröffentlicht werden.
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Die Lehrkraft darf persönliche Daten des Schülers bzw. der Schülerin und der unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter zu Zwecken der Vertragserfüllung, der Statistik und der Werbung erheben und elektronisch verarbeiten. Gespeicherte Daten werden nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften nach dem Wegfall des Erhebungsgrundes gelöscht. Der Verarbeitung der Daten zu Werbezwecken kann widersprochen werden.
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Schriftformerfordernis
Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst. -
Änderungen der AGB
Änderungen der AGB müssen dem/der Schüler/in bzw. ihren unterzeichnenden gesetzlichen Vertretern mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Inkrafttreten mitgeteilt werden.
Werden die Änderungen fristgerecht mitgeteilt, gilt die Zustimmung erteilt, wenn der/die Schülerin bzw. ihr gesetzlicher Vertreter die Änderungen nicht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnisnahme bzw. spätestens dem Inkrafttreten schriftlich ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung hat die Lehrkraft das Recht den Vertrag außerordentlich zum Inkrafttreten der neuen AGB zu kündigen. Dabei sind bereits erhaltene Vergütungen anteilig zu erstatten. Die Lehrkraft darf nach eigener Wahl im Falle einer Ablehnung den Vertrag auf Basis der bisher gültigen AGB fortführen. -
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.
Berlin, dem 20.September 2020